Früherkennung & Abklärung

Auffälliger
PAP-Befund.

Ein auffälliger PAP-Befund bedeutet nicht automatisch Krebs. Er zeigt, dass Zellveränderungen sorgfältig kontrolliert und gegebenenfalls weiter abgeklärt werden sollten.

Der PAP-Abstrich dient der frühzeitigen Erkennung von Vor- und Frühstufen des Gebärmutterhalskrebses.

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Ärztliches Beratungsgespräch zu einem PAP-Befund
Ruhe bewahren. Klar abklären.

Die nächsten Schritte

Kontrollieren.
Gezielt entscheiden.

Zunächst wird geprüft, ob eine Infektion mit humanen Papillomaviren (HPV) vorliegt. Viele HPV-Stämme sind harmlos und können bei guter Immunabwehr von selbst wieder verschwinden. Bei einem positiven HPV-Test veranlasse ich automatisch einen zusätzlichen CIN TEC Plus Test. Er zeigt, ob HPV bereits Veränderungen in den Zellen verursacht hat. So kann frühzeitig erkannt werden, welche Patientinnen eine engmaschigere Kontrolle benötigen.

01

HPV untersuchen

Bei einem auffälligen Befund wird zuerst geklärt, ob eine HPV-Infektion vorliegt und welcher Virustyp nachweisbar ist.

02

Abstrich kontrollieren

Der PAP-Abstrich sollte nach zwei bis drei Monaten wiederholt werden.

03

Gewebe beurteilen

Bleibt der Befund auffällig, kann mit oder ohne örtliche Betäubung eine Probe vom Muttermund entnommen und im Labor untersucht werden.

04

Individuell behandeln

Je nach Ergebnis kann beobachtend zugewartet oder eine passende Behandlung eingeleitet werden.

Behandlungsmöglichkeiten

So viel wie nötig.
So gezielt wie möglich.

Bei rückbildungsfähigen Veränderungen kann kontrolliert zugewartet werden. Therapeutisch können das Immunsystem unterstützende Substanzen – von homöopathischen bis zu chemischen Mitteln – sowie eine Schälkur mit Trichloressigsäure infrage kommen.

Bei anhaltend auffälligen Befunden kann eine Konisation notwendig sein. Dabei wird in kurzer Vollnarkose eine kegelförmige Gewebeprobe vom Muttermund entnommen.